Herzlich willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Pein in Arnstadt
Seit nunmehr fast drei Jahrzehnten wenden sich Ratsuchende an Herrn Rechtsanwalt Pein, der im Jahre 1986 die Kanzlei von seinem Vater Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerhardt Pein übernahm, der von 1946 bis zu seinem Ruhestand 1986 als engagierter und erfolgreicher Anwalt in Arnstadt tätig war.
Seit 1. September 1986 führt Herr Rechtsanwalt Gerhard Pein die Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Pein, Jahrgang 1958, studierte von 1979 – 1983 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin. Nach dem juristischen Staatsexamen 1983 absolvierte er eine Ausbildung aus Rechtsanwaltsassistent beim damaligen Kollegium der Rechtsanwälte im früheren Bezirk Frankfurt/O. und nahm seine anwaltliche Tätigkeit am 01. September 1984 zunächst in Bernau bei Berlin auf. Zum 1. September 1986 erfolgte dann der Wechsel nach Arnstadt.
Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Pein liegen im Bereich des Strafrechts, des Zivilrechts, Familien– und Arbeits/Sozialrechts.
In den 90er Jahren bildeten darüber hinaus Fragen, die im Zusammenhang mit der Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche zu klären waren, einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt.
Vielen Dank, dass Sie sich für die Rechtsanwaltskanzlei Pein interessieren. Für jedes Problem der Mandantschaft wird nach einer optimalen und kostengünstigen Lösung gesucht.