3. Familienrecht

Das Familienrecht regelt im weitesten Sinne die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander. Angefangen vom Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt usw.) über vermögensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Das sind Fragen des Zugewinnsausgleichs (welche Ansprüche bestehen bei Scheidung der Ehe?), der Ehegatten untereinander auf Ausgleich der während der Ehe geschaffenen Vermögenswerte. Wie werden Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs verteilt?

In den letzten 15 Jahren hat sich das Familienrecht, insbesondere bezüglich der Rechtsstellung der Väter, die mit der Kindesmutter nicht verheiratet waren, deutlich verändert. So besteht heute ein grundsätzliches Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind oder aber auch der Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht. Im Streitfall muß eine vernünftige Regelung im Interesse des Kindeswohls gefunden werden.