4. Arbeits/Sozialrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, d.h. dem abhängig Beschäftigten. Die Kündigung Ist für den Arbeitnehmer oftmals ein schwerer Schlag, da das Arbeitslosengeld I jedoch nur für eine relativ kurze Übergangszeit den Verlust des Arbeitsplatzes sozial abfedert. Der Betroffene fragt sich, wie kann ich mich gegen die Kündigung, d.h. gegen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Wehr setzen. Es ist zu klären, ob die Kündigung den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes entspricht, ob eine ordnungsgemäße Sozialauswahl stattgefunden hat bzw., soweit vorhanden, die Betriebsratsanhörung erfolgte. Den Betroffenen bewegen natürlich die Fragen nach möglichen Abfindungsansprüchen auf der Grundlage von Sozialplänen oder aber des Kündigungsschutzgesetzes. Auch bei der Klärung dieser Fragen steht ihm die Anwaltskanzlei Pein auf der Grundlage jahrelanger Erfahrungen gern zur Seite.

In den letzten Jahren spielten auch Sozialrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nichtgewährung beantragter Erwerbsunfähigkeitsrenten eine zunehmende Rolle. Auch hier hat sich nach 2002 die Rechtslage deutlich geändert. Für viele eine nicht nachvollziehbare Situation, dass sie, trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, dennoch keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Bei der Klärung all dieser Fragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei gern hilfreich zur Seite.