2. Zivilrecht

„Das bürgerliche Recht als allgemeines Privatrecht regelt die wichtigsten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nebst EGBGB und seinen Nebengesetzten (z.B. Wohneigentumsgesetz, Produkthaftungsgesetz“ (Vergleiche hierzu Einführung zum Bürgerlichen Gesetzbuch 68. Auflage Beck-Texte Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co.KG, Seite IX Prof. Dr. Helmut Köhler)

Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen durchdringen fast alle Bereiche unseres Alltags. Seien es nun Fragen der Gewährleistung (Garantie) nach einer missglückten Kfz-Reparatur, die Forderung eines Handwerksbetriebes gegen säumige Kunden oder aber auch Mietstreitigkeiten. Sei es, wenn es darum geht, ein unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen des Vermieters abzuwehren oder aber die Rechte des Vermieters gegenüber Hausbewohnern zu wahren, die entweder das Zusammenleben der Hausgemeinschaft stören oder aber die Mietsache durch vertragswidriges Verhalten beschädigen. Zu zivilrechtlichen Fragen gehören aber auch Probleme der Nachlassteilung, d.h. Klärung erbrechtlicher Angelegenheiten oder aber wie es möglich, spätere Erbstreitigkeiten durch eine sinnvolle Gestaltung des Testamentes zu vermeiden. Zu den Praxisproblemen gehören nicht zuletzt die Fragen nach Pflichtteilsansprüchen im Testament nicht bedachter Angehöriger.

In den vielen Jahren der Berufstätigkeit gibt es kaum eine Fragestellung, mit der Rechtsanwalt Pein nicht bereits konfrontiert und die daraus sich ergebenden Fragen zu beantworten hatte. Gerade bei derartigen Problemen ist es sinnvoll, rechtzeitig, bevor es zum Streit oder zu Konflikten kommt, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Dies kann später viel Ärger und Kosten sparen.