1. Strafrecht

„Das Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von fundamentaler Bedeutung. In ihm spiegeln sich die wichtigsten Grundregeln für das soziale Verhalten wider, wenn für die Verletzung bestimmter Regeln Freiheitsentzug oder Geldstrafe angedroht wird. So zeigt dies, dass die Gesellschaft die Einhaltung dieser Regeln als absolut notwendig ansieht.“ (Vergleiche hierzu Einführung zum Strafgesetzbuch 47. Auflage 2009 Beck-Texte Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co.KG, Vorwort von Prof. Dr.Thomas Weigend, Universität Köln).

Andererseits greift in keinem anderen Bereich der Staat so nachhaltig in Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen ein wie mit den Mitteln des Strafrechts. Das Recht auf Verteidigung ist eine der elementaren zivilisatorischen Errungenschaften der bürgerlichen Revolution. Dieses Recht kann durch nichts und niemanden entzogen werden. Wer sich einem Ermittlungsverfahren gegenübersieht und demzufolge mit mehr oder weniger empfindlichen staatlichen Sanktionen rechnen muß, für den stellen sich grundsätzliche Fragen, wie

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Muß ich unter welchen Voraussetzungen Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen?

Wann steht mir ein Aussageverweigerungsrecht zu?

Welche Pflichtangaben muß ich als Beschuldigter tätigen?

Welche Rechte haben ggf. meine Angehörigen bzw. welche Rechte stehen dem Betroffenen in der Untersuchungshaft zur Seite?

Nach fast 30 Jahren anwaltlicher Tätigkeit als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Pein ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner.