2.1 Miet- & Wohneigentumsrecht

Knapp 60% der Deutschen wohnen zur Miete. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird durch den Mietvertrag begründet und definiert.

Speziell zum Schutz der Mieter finden sich im Mietrecht eine Reihe von Vorschriften, die sowohl klären, wie das Vorgehen auszusehen hat, wenn sich die Mietvertragsparteien nicht verständigt haben als auch bestimmen, welche Mindestrechte dem Mieter und dem Vermieter bleiben müssen.

So sind beispielsweise geregelt, wer wann unter welchen Vorrausetzungen den Mietvertrag kündigen darf, wie Betriebskosten abzurechen sind, welche Rechte der Mieter bei Mängeln der Wohnung (z.B. Wasserschäden oder Schimmelpilzbefall) hat und welche Rechte dem Vermieter zustehen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Herr Rechtsanwalt Pein berät und vertritt Sie als Mieter bei Problemen mit Ihrem Vermieter genauso wie Sie als Vermieter, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Rechte gegen Ihren Mieter durchzusetzen.

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