Dass Gerichte und Anwälte Geld kosten, hat sich längst herumgesprochen. So mancher Rechtsuchende sieht heute von der Verfolgung berechtigter Interessen mit Hinblick auf die für ihn erheblichen Kosten ab, soweit keine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde.
Für viele im Niedriglohnsektor Beschäftigte oder Hartz IV-Empfänger sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, Beratungskosten- oder aber Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Soweit dies erforderlich ist, sollten Sie die in dem nachstehenden Hinweisblatt aufgeführten Unterlagen zur ersten Rücksprache im Büro Rechtsanwalt Pein mitbringen, da die Anträge für die Gewährung der Beratungs-, Prozeß- oder Verfahrenskostenhilfe dann von hier aus gestellt werden. Auch hier unterstützen wir Sie sehr gerne.
Hinweisblatt:
- Rechtsschutzversicherung
- Einkommensbescheinigung (Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosen- bzw. Arbeitslosenhilfebescheid, auch des Ehepartners)
- Wohngeldbescheinigung
- sonstige Einnahmen
- sämtliche Versicherungsbescheide (Lebens-, Unfall, Hausratvers. usw.)
- Unterlagen über Grundstücke
- aktuelle Auszüge über Giro-, Spar-, Bausparkonten
- Mietvertrag
- Darlehens- und Kreditverträge
Die Wahrnahme berechtigter Interessen und die Inanspruchnahme von Rechtsbeistand sollten nicht an der Kostenfrage scheitern.